
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT
Wie geht man mit den Beteiligungsmöglichkeiten um, die das Gesetzt bietet; wie werden Mitbestimmungsfragen gelöst? Sicher helfen dabei qualifizierte Schulungen/Seminare oder auch literarisches Selbststudium. Auch der Rechtsweg ist eine Möglichkeit von vielen. Was nützt es aber dem Betriebsrat, wenn er nach Jahren des Rechtstreits obsiegt, die Arbeitnehmer des Betriebes aber schon gar nicht mehr wissen, worum es eigentlich ging?!
Ein wesentlicher Faktor für eine effektive und erfolgreiche Betriebsratsarbeit ist jedes einzelne Betriebsratsmitglied selbst. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und jedes Mitglied ist mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Die Wahrnehmung der Rechte aber auch die Beachtung der Pflichten ist nicht immer leicht und wirkt sich auch auf die Wahrnehmung der Beteiligungsreche aus.
Um das ineinandergreifende Räderwerk von Betriebsverfassung, Betriebsrat und Beteiligung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht zum Stillstand kommen zu lassen, ist die Kenntnis davon, wie man die Beteiligungsfragen systematisch und zielführend angeht, unbedingt erforderlich. Dabei gibt es keine Standardlösungen, sondern nur verschiedene Wege, deren Vor- und Nachteile bei jedem konkreten Einzelfall abgewogen werden müssen.
